01.12.2011

70. Jahrestag: Heute vor 70 Jahren begann die Deportation der Württemberger Juden

Am Stuttgarter Killesberg wird Mobilar der Deportierten verladen (Foto: Stadtarchiv Stuttgart/BPK)

Heute vor 70 Jahren, am 1. Dezember 1941, begann die Deportation der Württemberger Juden vom Stuttgarter Killesberg aus nach Riga. 

Die Gedenkstätte am Killesberg, Stuttgart-Nord




Artikel bei "Der Freitag" - "Ungerührt abgewickelt": 


Ungerührt abgewickelt



Vor 70 Jahren fuhren mit einem Personenzug die ersten tausend württembergischen Juden ihrer Ermordung entgegen – knapp zwei Monate vor der „Wannsee-Konferenz“ Sofort nach dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 hatten Spezialkommandos des Reichssicherheitshauptamtes in den besetzten Gebieten begonnen, die jüdische Bevölkerung auszulöschen. Unterstützt von Ordnungspolizei und Waffen-SS, töteten die vier Einsatzgruppen während des Jahres 1941 in einem Monat bis zu 100.000 Menschen – anfangs durch Massenerschießungen, ab November durch den Einsatz erster Gaswagen. Die „raschen Fortschritte“ hätten ihn dazu bewogen, so der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, am 2. Oktober 1941, auch deutsche Juden in die Ostgebiete zu bringen. So wurde in Württemberg von der Gestapo am 18. November 1941 ein Erlass für Landräte und Polizeistellen herausgegeben, der alles regeln sollte – vom Abtransport über die Vermögensfeststellung und das Löschen möglicherweise noch brennender Herd- oder Ofenfeuer, bis zur Versiegelung der Wohnungen, die von den Deportierten verlassen werden mussten. Um Unruhe zu vermeiden, tarnte man die Deportation als „Umsiedlung“. Hoffnungen auf eine Neuansiedlung im Osten wurde perfider Weise dadurch geschürt, dass die Mitnahme von Haushaltsgerät erlaubt war. So durften „auf je zehn Personen ein Eimer“ und auf „je fünfzig Personen ein Ofen mit Ofenrohr und Ofenblech“ mitgenommen werden.

Von der regionalen jüdischen Kultusgemeinde wurde verlangt, diejenigen zu benachrichtigen, die zum Abtransport vorgesehen waren. Sie hatte ferner dafür zu sorgen, dass die Kosten vorab beglichen wurden, wozu die Vereinigung innerhalb weniger Tage einen Sonderfonds einzurichten hatte. Bis zum 29. November wurden die zur Deportation bestimmten jüdischen Württemberger aus Städten und Landgemeinden nach Stuttgart gebracht. Unter fürchterlichen und deprimierenden Bedingungen hausten sie bis zur Abfahrt Richtung Osten in der „Ehrenhalle des Reichsnährstandes“ im vormaligen Gartenschaugelände auf dem Stuttgarter Killesberg.

Das Vermögen verfällt


Am 1. Dezember 1941 dann verließ zwischen acht und neun Uhr morgens ein Zug den Stuttgarter Nordbahnhof, mit dem die ersten 1.000 Menschen aus Südwestdeutschland nach Riga deportiert wurden. Eilends hatte die NS-Administration am 25. November noch die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz erlassen, die besagte, dass ein Jude, der den Boden des Deutschen Reiches verlässt, umgehend seine deutsche Staatsbürgerschaft verliert. Im Paragrafen 3 wurde die Ausplünderung auf eine formal rechtliche Grundlage gestellt. Darin hieß es: „Das Vermögen der Juden verfällt mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft dem Reich ...“


Lediglich 39 der am 1.Dezember 1941 Deportierten haben überlebt. Erste Todesfälle gab es bereits auf der Fahrt, weitere auf dem Marsch ins Lager Jungfernhof, wo die Menschen in Gebäuden untergebracht wurden, deren Dächer eingestürzt waren. Diejenigen, die in das Ghetto der „Moskauer Vorstadt“ Rigas kamen, betraten Räume, deren einstige Bewohner kurz zuvor ermordet worden waren. Am 30. November, dem „Rigaer Blutsonntag“, und bei einer weiteren Aktion starben über 27.000 lettische Juden unter den Schüssen von SS- und Polizeieinheiten sowie lettischer Freiwilliger im Wald von Rumbula, um für Verschleppte aus Deutschland Platz zu schaffen. Zahlreiche Württemberger fielen in den folgenden Wochen Hunger und Kälte zum Opfer. Am 26. März 1942 begannen dann die Selektionen – man gaukelte den Menschen vor, sie würden zu leichteren Arbeiten in einer Konservenfabrik abkommandiert. Tatsächlich standen bald 3.000 Todgeweihte vor ausgehobenen Massengräbern im Wald von Bikernieki. Darunter Familien aus Württemberg, die bis dahin überlebt hatten.



Zwischen dem 26. April 1942 und dem 11. Januar 1944 gibt es sieben weitere Verschleppungen aus Württemberg – Zielorte sind Auschwitz, Izbica und Theresienstadt. Jüdische Kultur und jüdisches Leben sind damit unwiederbringlich zerstört. Das württembergische Landjudentum, das aufgrund der geschichtlichen Weichenstellungen eine stärkere Bedeutung hatte als städtische Glaubensgemeinschaften, war für immer verloren. Bis in die Napoleonischen Jahre hinein hatten im lutherisch-pietistischen Württemberg nur einige wenige hundert Juden gelebt. Erst die Einflüsse der Aufklärung und starke Gebietszuwächse als Folge der Anbiederungspolitik des württembergischen Herzogs und späteren Königs Friedrich II. an Napoleon ließ deren Zahl deutlich steigen. Sie siedelten vorzugsweise im südlichen Landesteil, im Hohenlohischen und im Filstal. Außer in Stuttgart gab es ansonsten während des 19. Jahrhunderts nur in Ulm und Heilbronn ein prägendes jüdisches Bürgertum. Liberalisierungen – zu erwähnen wäre das Emanzipationsgesetz von 1828 – führten zu lebhafter Gründertätigkeit. Jüdische „Entrepreneurs“ trugen zur beschleunigten Industrialisierung rückständiger Gegenden bei. Bereits 1864 und damit früher als in Preußen war in Württemberg die rechtliche Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung abgeschlossen.

"Nach 1933 nichts gewusst"


Das Landjudentum konzentrierte sich bis um 1850 in „Judendörfern“, etwa in Jebenhausen bei Göppingen oder in den hohenlohischen Gemeinden Nagelsberg, Hohebach, Braunsbach, Ensbach und Berlichingen. Die Abwanderung aus diesen Orten führte bis zum Ersten Weltkrieg zu weiteren jüdischen Gemeinden und zum Bau neuer Synagogen. Dabei gab es in den Dörfern mehr Berührungspunkte zwischen Juden und Christen als auf städtischem Terrain. Gerade in Orten mit hohem jüdischen Bevölkerungsanteil entwickelte sich ein von Christen und Juden getragenes Vereinswesen. Selbst die Gefallenen des Ersten Weltkriegs wurden nach 1918 von vielen Veteranen gemeinsam geehrt, zuerst auf dem christlichen Gottesacker, dann dem jüdischen Friedhof. Die einfachen Leute trafen sich in jüdischen Schankwirtschaften und trieben im gleichen Verein Sport. Man kam leidlich miteinander aus. Die gelebte Nähe machte es unwahrscheinlich bis unmöglich, dass die deutscheste aller Schutzbehauptungen, „man habe nach 1933 nichts gewusst“, den Tatsachen gerecht wurde.

Immerhin waren in den Ablauf der Deportationen viele württembergische „Arier“ eingebunden, die Verfolgte persönlich kannten. Landräte hatten die zu erledigenden Aufgaben an die Bürgermeister delegiert, Briefträgern fiel auf, dass die Mehrzahl der ortsansässigen Juden am selben Tag Einschreibbriefe erhielt. Ortsgendarmen hatten zusammen mit herangezogenen Schutzpolizisten alle Haushalte aufzusuchen, das Gepäck zu kontrollieren und die Deportierten bis zur Übergabe auf dem Stuttgarter Nordbahnhof zu begleiten. Finanzbeamte übernahmen in den Wohnungen Geld, Sparbücher und Wertsachen. Hebammen und Gemeindeschwestern wurden beauftragt, jüdische Frauen und Mädchen an örtlichen Sammelstellen zu untersuchen. Bei den Männern erledigten dies Ärzte und Krankenpfleger, in Einzelfällen auch Kriminalbeamte. Bahnhofsvorsteher waren – wie andere Bahnbeamte – in die Anreise nach Stuttgart eingebunden, wenn in planmäßig verkehrenden Zügen Abteile beschlagnahmt waren. Reichte das nicht aus, hängte man weitere Waggons an den Zug. Handwerker und Hausmeister sicherten verlassene Wohnungen. Spediteure oder Bauern transportierten das Gepäck der zum Abtransport Bestimmten in die nächste Bahnhofshalle.

Die Verwertung des zurückgebliebenen Eigentums ging ebenso zügig vonstatten. Schon kurz nach dem Jahreswechsel 1941/42 wurde das bewegliche Mobiliar der am 1. Dezember Deportierten versteigert. Auch dies geschah in Gegenwart zahlreicher Käufer, Interessenten und Schaulustiger – Tausende von jüdischen Existenzen wurden ungerührt abgewickelt.







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